Biografie
Herr Pham Phi Son wurde geboren 1957 in Hải Phòng Vietnam. Als junger Mann war er Kriegsteilnehmer und leidet seitdem unter einer Knieverletzung. Er kam 1987, im Alter von 30 Jahren, als Vertragsarbeitnehmer in die DDR.
Aufenthaltsgrund
Als ehemaliger Vertragsarbeitnehmer der DDR konnte Herr Pham dank der Bleiberechtsregelung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erwerben. Diese wurde im Jahr 2011 zur Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Dadurch ist auch der rechtliche Abschluss einer gelungenen langfristigen Integration nachgewiesen. Dazu kommen die Aufenthaltsgründe seiner Familie.
Asylverfahren
Herr Pham hatte bis Ende 2018 eine Niederlassungserlaubnis, Arbeit und Wohnung in Chemnitz. Dann wurde festgestellt, dass er sich im Jahr 2016 ohne Genehmigung der Ausländerbehörde länger als 6 Monate in Vietnam aufgehalten hatte. Herr Pham war infolge seiner Kriegsverletzung krank geworden und musste sich in Hanoi einer Behandlung unterziehen.
Abschiebung
Der erste Antrag der Familie als Härtefall wurde im März 2019 von der sächsischen Härtefallkommission abgelehnt. Die Ausreise nach Vietnam wurde angeordnet. Auch ein letzter Klärungsversuch von Pater Stefan Taeubner, dem katholischen Seelsorger für vietnamesische Migranten, mit der Stadt Chemnitz im März 2019 blieb erfolglos.
Integrationsleistung
30 Jahre nach der deutschen Einheit sind viele Vietnamesen selbstverständlich ein Teil der bundesdeutschen Wirklichkeit. Die Vietnamesen gehören zu Deutschland! Sie haben ihren Platz gefunden, haben Familien gegründet, melden sich zu Wort oder ziehen es vor, unsichtbar und leise zu bleiben.
Perspektive
Eine erneute Fassung der Härtefallkommission ist angezeigt.
Familie Pham hofft auf Klärung der Sachverhalte und Heilung der aufgetretenen Behördenfehler. Eine Rückkehr nach Vietnam erscheint der Familie unmöglich und entspricht in keiner Weise dem Kindeswohl der in Deutschland geborenen Tochter.
News
Von Abschiebung bedrohter Vietnamese: Antrag abgelehnt - Artikel in der TAZ
Herr Pham teilt am 3.12.2022 mit, dass er und seine Frau seit einigen Tagen Vollzeitjobs in der Gastronomie-Branche haben und ihre – in Deutschland geborene – Tochter den Kindergarten besucht. Im kommenden Jahr wird sie eingeschult.
Die Härtefallkommission wird sich schon bald erneut mit ihrem Antrag auf ein Bleiberecht befassen.
Die Phams bedanken sich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern und grüßen sie herzlich.
Beobachter können das Verhalten der Behörde weder verstehen noch akzeptieren. Viele sehen ein weiteres Beispiel für die familien- und kinderfeindliche sächsische Asyl- und Abschiebepolitik. Gutwillige, integrierte und arbeitsame Menschen werden abgeschoben, die Traumatisierung von Kindern wird in Kauf genommen, während sich zugleich viele andere der Ausreise entziehen. Das ist ungerecht und in ökonomischer Hinsicht unvernünftig.
Medienecho