Biografie
Daoud Muhammad Ahmed wurde in Gujrat (Pakistan) geboren und hat dort einen Realschulabschluss gemacht. Auf Grund religiöser Verfolgung bekam er in Pakistan weder eine Lehrstelle noch Arbeit. Um Geld zu verdienen, lebte er mehrere Jahre in Kuwait, allerdings ohne Perspektive. Seine Familie ernährt sich von einer kleinen Landwirtschaft. Seit Februar 2015 lebt er mit einer deutschen Partnerin. Sie heirateten 2021 in Dänemark.
Fluchtgrund
Herr Ahmed ist Mitglied der Ahmadiyya Gemeinde und gehört damit einer muslimischen Minderheit an. Diese Gemeinde wird in Pakistan nicht anerkannt, ihre Mitglieder sind Repressalien und Verfolgungen ausgesetzt. Da in Deutschland bis 2015 diesen Gemeindemitgliedern immer Asyl gewährt wurde (hohe Anzahl mit eigenen Moscheen in den westlichen Bundesländern), beschloss Herr Ahmed 2014 nach Deutschland zu kommen und Asyl zu beantragen.
Asylverfahren
Zwei gerichtliche Asylverfahren brachten keinen Erfolg, mit der Begründung, dass nach den geschilderten Tatsachen, wohl die Verfolgung in Pakistan nicht so schlimm sei. Ab 2018 hatte Herr Ahmed eine Duldung mit der Drohung zur Abschiebung.
Integrationsleistung
Der Pakistani finanzierte selbst seinen Deutschkurs und machte den Führerschein. Sein Schulzeugnis wurde übersetzt und anerkannt. Er hatte bis zum Verlassen Deutschlands zwei Jobs, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Früh ging er Zeitungen austragen und danach arbeitete er in einer Reinigungsfirma. Hier galt er als fleißig und zuverlässig. Die Firma bedauert seinen Weggang und es besteht immer noch regelmäßiger und enger Kontakt. Er wird gefragt, wann er wiederkommt. Von der Firmenleitung bekam er das Versprechen, dass er dort sofort wieder arbeiten kann.
Perspektive
Das Paar hat betreffs der Durchsetzung der Freizügigkeit einen Anwalt genommen. Dieser stellte die Rechtswidrigkeit des Handelns der Ausländerbehörde sowie Untätigkeit fest und schrieb an diese mit der Forderung, den Antrag auf Freizügigkeit zu bearbeiten. Von dort kam die Antwort, dass Herr Ahmed Deutschland verlassen hat und man nicht mehr zuständig sei. „Wir hatten in der Zeit vier verschiedene Mitarbeiter der Ausländerbehörde, keiner wusste vom anderen Bescheid. Insgesamt schätzen wir die Arbeit der Ausländerbehörde in Chemnitz als unkoordiniert und diskriminierend ein“, so die Lebensgefährtin von Daoud Muhammad Ahmed.
News
Auch zu Beginn des Jahres 2023 hatte sich in dem Fall kaum etwas positiv entwickelt. Das Gericht in Chemnitz lehnte zweimal eine Klage auf Untätigkeit ab mit der Begründung, dass er freiwillig Deutschland verlassen habe. Was nicht den tatsächlichen Realitäten entspricht. Sein Anwalt bearbeitet den Fall weiter. Daoud Muhammad Ahmed pendelt weiter zwischen Chemnitz und Barcelona. In Spanien darf er wenigstens arbeiten.
Der Anwalt hat am 24. April 2023 zum wiederholten Male das Verwaltungsgericht in Chemnitz um eine mündliche Verhandlung ersucht. Hier machte er deutlich, dass die Missachtung des EU-Freizügigkeitsrechts nicht hinnehmbar ist. Daoud Muhammad Ahmed wohnt und arbeitet weiterhin in Barcelona. Das Paar pendelt so oft es geht hin und her.